Häufige Fragen
Wer sind wir und was wollen wir erreichen?
Wir sind eine Gruppe von Anleihegläubigern der seit Juni 2024 fälligen 1.87% Anleihe der GZO AG (ISIN: CH0240109618) und repräsentieren 6.56% des ausstehenden Nominalwerts der Anleihe. Am 18. Juli 2024 beantragten wir eine Anleihensgläubigerversammlung, um eine Reihe von Vorschlägen zu unterbreiten, die darauf abzielen, die GZO AG vor dem Konkurs zu retten. Dies im Gegensatz zum Weg, den der Verwaltungsrat eingeschlagen hat, und der gemäss unserer Einschätzung der Sachlage unweigerlich in den Konkurs führen wird.
Die Aktivitäten der Gruppe werden von Clearway Capital Partners ICAV koordiniert, einem Investmentfonds, der sich auf Impact Investing in europäischen öffentlichen Märkten konzentriert, und der vor Ort von Gregor Greber, einem in Zürich ansässigen Unternehmer und Co-Investor, unterstützt wird.
Wie funktioniert die Nachlassstundung?
Die Nachlassstundung nach Schweizer Recht ist ein Verfahren, das als Alternative zum Konkurs gedacht ist und es notleidenden Unternehmen ermöglicht, ihre Bilanz zu sanieren und gleichzeitig den Schutz vor ihren Gläubigern zu wahren.
Dieses Verfahren wurde entwickelt, um notleidenden Unternehmen Zeit zu geben, mit den Gläubigern einen Restrukturierungsplan auszuhandeln, der häufig auch einen Abschlag beinhaltet, um die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Das Nachlassstundungsverfahren kann eine optimale Lösung sein, wenn Unternehmen nur über wenige materielle Vermögenswerte verfügen und daher im Falle einer Liquidation nur einen geringen Wert erzielen können.
In Fällen wie bei der GZO, in denen das Unternehmen über beträchtliche Sachwerte verfügt und ein Schuldenschnitt nicht im Interesse der Gläubiger ist, scheitert eine Nachlassstundung in der Regel. Ungefähr 40 % aller Nachlassstundungen scheitern und führen zum Konkurs.
Die Hürde für das Zustandekommen eines Nachlassvertrages ist sehr hoch: Zwei Drittel der Gläubiger (nach Wert) müssen für den Vertrag stimmen und die Hälfte der Gläubiger nach Anzahl oder alternativ ein Viertel der Gläubiger nach Anzahl und drei Viertel der Gläubiger (nach Wert).
Wenn Sie als Gläubiger mehr über die Nachlassstundung erfahren möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir erläutern Ihnen gerne das Verfahren im Detail und beantworten Ihre Fragen.
Warum ist die Nachlassstundung für GZO falsch?
Der Marktwert der GZO-Vermögenswerte übersteigt die den Gläubigern geschuldeten Beträge bei weitem. GZO besitzt wertvolle Vermögenswerte, darunter Immobilien im Wert von CHF 75 Mio., ein operatives Geschäft, das bis zu CHF 128 Mio. wert sein könnte, liquide Mittel im Wert von CHF 67 Mio. und ein neues (wenn auch noch nicht fertiggestelltes) Gebäude, dessen Wert das Unternehmen selbst mit CHF 95 Mio. angibt.
In Anbetracht der beträchtlichen Vermögenswerte ist es unwahrscheinlich, dass die Gläubiger bereit sein werden, einen Schuldenschnitt zu akzeptieren (und das sollten sie auch nicht), da es viele alternative Möglichkeiten gibt, eine vollständige Rückzahlung zu erreichen. Aufgrund der hohen Anforderungen für die Annahme einer Vereinbarung (zwei Drittel der Gläubiger nach Wert und die Hälfte der Gläubiger nach Anzahl, die dafür stimmen müssen) sind wir sicher, dass das Unternehmen die erforderlichen Schwellenwerte nicht erlangen wird, um sein Ziel zu erreichen, was die Liquidation des Spitals zur Folge hätte.
Ausserdem lastet die Aussicht auf einen möglichen Konkurs auf dem Spital und wird wahrscheinlich den Betrieb beeinträchtigen. Je länger diese Ungewissheit anhält, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich der Wert des Spitalbetriebs verringert.
Aus diesem Grund bieten wir eine dreijährige Verlängerung der Anleihen an, damit das Unternehmen die nötige Zeit hat, eine dauerhafte Lösung zu finden, die keinen Haircut beinhaltet und gleichzeitig den Fortbestand des Spitals gewährleistet.
Welchen Schutz haben die Gläubiger im Rahmen des Nachlassstundungsverfahrens?
Im Rahmen des Nachlassstundungsverfahrens werden alle pari-passu-Gläubiger gleichbehandelt. Dementsprechend sind alle im Anleiheprospekt oder ähnlichen Darlehensunterlagen vorgesehenen Verpflichtungen und sonstigen Schutzmassnahmen nicht durchsetzbar.
Die Inhaber der 1.87%-Anleihen vom Juni 2024, der 2025er und der 2028er Schuldscheine sind durch das Vergleichsmoratorium weniger geschützt als in den Bedingungen ihrer jeweiligen Instrumente vorgesehen ist.
Wenn Sie ein Gläubiger sind und mehr darüber erfahren möchten, wie unsere Vorschläge Sie besser schützen als die Nachlassstundung, wenden Sie sich bitte an uns unter contact@gzo-bondholder.ch
Was sind die Vorschläge der Gläubigergruppe?
Wir haben der GZO vier Vorschläge unterbreitet:
- Eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihen um drei Jahre, um dem Unternehmen Zeit zu geben, eine dauerhafte Lösung zu finden
- Ein progressiv steigender Zinssatz als Anreiz für das Unternehmen, die Situation rechtzeitig zu bereinigen
- Besicherung der Anleihen mit dem Immobilienvermögen des Unternehmens
- Die Ernennung eines zusätzlichen Vertreters der Anleihegläubiger
Ausführliche Informationen finden Sie hier: https://gzo-bondholder.ch/vorschlaege/ und den Kontext in unserem Schreiben an die Anleihegläubiger, dass Sie hier finden, https://gzo-bondholder.ch/news/.
Warum wird die Annahme dieser Vorschläge das Spital „retten“?
Wir sind der Meinung, dass der Verwaltungsrat die Zwangslage, in der er sich befindet, nicht vollständig erkannt hat. In Anbetracht der verschiedenen Optionen, die dem Verwaltungsrat zur Verfügung stehen, um eine vollständige Rückzahlung an die Gläubiger zu gewährleisten, und in Verbindung mit dem beträchtlichen Vermögenswert des Unternehmens ist es höchst unwahrscheinlich, dass es dem Verwaltungsrat gelingen wird, mindestens zwei Drittel der Gläubiger (nach Grösse) und die Hälfte der Gläubiger nach Anzahl davon zu überzeugen, einen Schuldenschnitt zu akzeptieren, insbesondere in Anbetracht der zahlreichen privaten Anleihen-Investoren, die eine vollständige Rückzahlung erwarten.
Daher glauben wir, dass das Spital, wenn unsere Vorschläge nicht angenommen werden, letztendlich liquidiert und seine Vermögenswerte verwertet und verkauft werden.
Bei einem solchen Szenario würden die Gläubiger ihr Geld wahrscheinlich im Laufe der Zeit zurückerhalten, auch wenn diese Lösung nicht im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, der lokalen Gemeinden, der Beschäftigten und der Patienten ist.
Die Annahme unserer Vorschläge wird den Betrieb des Spitals sicherstellen und dem Verwaltungsrat genügend Zeit geben, eine dauerhafte Lösung zu finden.
Bevorzugen die Vorschläge der Gläubigergruppe eine bestimmte Gruppe von Gläubigern?
Nein. Wir haben in die Bedingungen unseres Vorschlags ausdrücklich eine Bedingung aufgenommen, die besagt, dass während der dreijährigen Verlängerung keine anderen Schulden zurückgezahlt werden dürfen. Diese Bedingung verlangt indirekt, dass das Unternehmen sicherstellt, dass die Inhaber der 2025 fälligen Schuldscheine in Höhe von CHF 10 Mio. ebenfalls bereit sind, ihre Laufzeit zu verlängern. Wir haben dem Unternehmen explizit den Hinweis gegeben, dass alle Gläubiger, die gleichrangig sind, die gleiche Behandlung erfahren sollten.
Kann sich die GZO den vorgeschlagenen steigenden Zinssatz leisten?
Ja. GZO verfügt derzeit über CHF 67 Mio. an Liquidität in der Bilanz (die dem Unternehmen von seinen derzeitigen Gläubigern zur Verfügung gestellt wurden).
Darüber hinaus lag der durchschnittliche EBITDA von GZO in den letzten fünf Jahren bei CHF 12.2 Millionen, und das Unternehmen hat ein Margenziel von 8% bis 12%, was einen EBITDA zwischen CHF 12.4 Millionen und CHF 18.6 Millionen impliziert, was ausreichend Spielraum für die Deckung der Zinszahlungen durch den Cashflow bietet, sollte das Unternehmen seine Ziele erreichen.
Die von uns vorgeschlagenen Zinssätze liegen deutlich unter den aktuellen Marktsätzen und sollen einen Anreiz für das Unternehmen bieten, sich rasch um eine dauerhafte Refinanzierungslösung zu bemühen.
Was sind die möglichen langfristigen Lösungen?
Wir glauben, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, das Unternehmen umzustrukturieren und die Anleihe endgültig zu refinanzieren, um das Spital dauerhaft zu retten. Dazu gehören (aber nicht nur) eine Finanzspritze der bestehenden Aktionäre oder einer dritten Partei, eine Garantie der derzeitigen Aktionäre (die eine Refinanzierung ohne Bargeldeinsatz ihrerseits ermöglichen würde), ein teilweiser Grundstücksverkauf, Fusionen und Übernahmen oder eine Kombination der genannten Optionen.
Mit unseren Vorschlägen versuchen wir nicht, auf eine bestimmte Option zu drängen, die von der Gesellschaft und ihren Aktionären vorangetrieben werden sollte, sondern wir bieten die notwendige Zeit, um die beste Lösung zu finden.
Haben sie mit GZO über dieses Thema gesprochen?
Ja. Wir haben uns mit verschiedenen Interessenvertretern von GZO getroffen, einschliesslich des Präsidenten und Herrn Raschle, und haben mehrere Gespräche geführt – leider mit wenig Erfolg.
Hatten Sie direkten Kontakt mit dem Sachwalter?
Nein, wir haben die Sachwaltern Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach noch nicht getroffen, aber sie haben sich zu einem Treffen bereit erklärt.
Wann findet die Versammlung der Anleihegläubiger statt?
Die Versammlung der Anleihegläubiger ist für den 25. Oktober 2024 geplant. Die Einladung finden Sie hier: https://www.gzo.ch/ueber-uns/presse/details/gzo-ag-laedt-zur-versammlung-der-anleiheglaeubiger-ein.
Wie kann man sich registrieren, abstimmen und unsere Vorschläge unterstützen?
Wir bitten alle Anleihegläubiger dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an contact@gzo-bondholder.ch oder füllen Sie das untenstehende Formular aus. Wir werden Ihnen das Verfahren im Detail erläutern und Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören oder zu lesen.