15. April 2025 – Update

Nach zwei Jahren intensiver Bemühungen zum Schutz der Gläubigerinteressen wird die nächste Gläubigerversammlung zur Abstimmung über den letzten GZO-Vorschlag – vorerst – weiterhin für das Frühjahr 2026 erwartet.

Die Annahme des Vorschlags erfordert eine Pro-Kopf-Mehrheit der Gläubiger sowie die Zustimmung der Gläubiger, die mehr als zwei Drittel der ausstehenden Schulden halten.

Der aktuelle Vorschlag des Unternehmens ist nicht akzeptabel. Der Marktwert des Unternehmens übersteigt die ausstehenden Gläubigeranleihen um einen erheblichen Betrag; folglich werden die Anleihegläubiger den aktuellen Vorschlag nicht akzeptieren (und sollten dies auch nicht tun), da sie dadurch 65–73 % ihrer Investition verlieren würden.

Wenn er abgelehnt werden sollte, wird das Spital Wetzikon in Konkurs gehen. In diesem Fall können die Gläubiger jedoch mit einer wesentlich höheren Rückzahlung rechnen, und ein Konkurs bedeutet nicht automatisch, dass das Spital geschlossen wird – er kann zu einem realistischen Szenario zur Rückgewinnung führen.

Bitte sehen Sie sich die Präsentation an, in der wir Sie über den aktuellen Stand der Dinge informieren und das wahrscheinliche Ergebnis sowie ein mögliches Szenario zur Rückgewinnung beschreiben.

Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an contact@gzo-bondholder.ch – oder nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular.