Nehmen Sie an einer Telefonkonferenz mit Informationen und Fragerunde zur Gläubigerversammlung vom 8. September 2025 teil. Die Gläubigerversammlung wird entscheidend dafür sein, ob Ihre Interessen gewahrt werden und ob die GZO AG ihren Betrieb fortsetzen wird.

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8. September 2025 – Eine entscheidende Abstimmung für alle Gläubiger

Am 8. September 2025 entscheiden die Gläubiger der GZO AG über die Ernennung eines neuen Sachwalters im laufenden Nachlassverfahren. Die Abstimmung erfolgt pro Kopf, das heißt, jede Stimme zählt gleich viel – unabhängig von der Höhe der Forderung.

Um die größtmögliche Beteiligung sicherzustellen, bieten wir allen Gläubigern, die nicht persönlich teilnehmen können, einen kostenlosen, unabhängigen Stimmrechtsvertreter an. Der benannte Vertreter, lic. iur. Paul Bürgi, LL.M., wird strikt gemäß Ihren Weisungen abstimmen.

So nehmen Sie teil:

  1. Wenn Sie persönlich teilnehmen können: Bringen Sie Ihre Zutrittskarte und einen Ausweis zur Versammlung mit.
  2. Wenn Sie nicht teilnehmen können: Bevollmächtigen Sie unseren unabhängigen Stimmrechtsvertreter – kostenlos, einfach und garantiert wirksam.
  3. Formulare herunterladen: Alle erforderlichen Anweisungen, die Vollmacht und das Stimmrechtsformular finden Sie hier:

Wichtiger Hinweis: Alle Unterlagen müssen bis spätestens 28. August 2025 bei uns eingegangen sein.

Warum Ihre Stimme zählt:

  • Jede Stimme zählt gleich – selbst die kleinste Forderung kann das Ergebnis beeinflussen.
  • Die Entscheidung hat direkten Einfluss auf die Rückzahlung an die Gläubiger und die Zukunft der GZO AG.
  • Eine hohe Beteiligung erhöht die Chancen auf eine faire und ausgewogene Restrukturierung.

 

Handeln Sie jetzt – senden Sie Ihre ausgefüllten Vollmachtsformulare so bald wie möglich zurück, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gehört wird.

Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an contact@gzo-bondholder.ch – oder nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular.